Der Gesetzgeber fordert eine möglichst gleichberechtigte Bewegungsfreiheit aller Personen im öffentlichen Raum und schließt mobilitätsbehinderte ausdrücklich mit ein. Mobilitätsbehindert sind blinde und sehbehinderte Menschen oder solche mit eingeschränkten Wahrnehmungen, Personen mit Rollator oder Rollstuhl. Aber auch für Personen mit Kinderwagen oder rollenden Koffern trifft dies zu. Diese Forderung verlangt nach Lösungen im Straßenraum, bei Verkehrswegen, Übergängen, Querungen und der Verkehrsleitung.
Mit den Bordsteinkomponenten "Fase 2" und "MEUDT-0-Absenkung" stellen wir zwei Systemlinien zur Verfügung um einfache und getrennte Querungsstellen zu errichten. Mit den dazugehörigen MEUDT-Bodenindikatoren ist es somit möglich, mit hoher Individualität den gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden.
Die als Download zusammengestellte Ausarbeitung präzisiert noch einmal das Thema getrennte Querungsstellen mit "Fase 2" und "MEUDT-0-Absenkung" sowie Meudt - taktile Leitsysteme (Bodenindikatoren).
Bei Bauausführung ist die DIN 32975:2009-12, Punkt 4.9.2 bezüglich der Farbausführung zu beachten.